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Buchbesprechung "Siegburger Studien - Neue Folge"

Winfried Weick, Religiös-sittliche Delinquenz in der älteren Frühen Neuzeit im Spiegel der Protokolle des Siegburger Sendgerichts (1556-1646)

28.07.2017 ❘ Der Send - deutscher Ausdruck für Synodus – war vom 9. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts eine niedere kirchliche Gerichtsbarkeit.

Die ursprüngliche Zielsetzung der Sendgerichtsbarkeit diente der cura animarum, d.h. der Sorge für das Seelenheil des Menschen. In späteren Jahrhunderten trat ihre Funktion als Vehikel der sozialen Kontrolle und Disziplinierung in den Vordergrund. Durch diesen Erosionsprozess wurde sie weitgehend ihrer ursprünglichen Zielsetzung der correctio, d.h. der sittlichen Besserung des Menschen, beraubt.

Die ursprünglich immateriellen Strafen wurden im Laufe der Zeit zunehmend durch Geldstrafen ersetzt. Diese flossen weitgehend dem Sendherrn zu. Damit wurde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Grundlage des Verfahrens vor dem Sendgericht war die Denunziation durch eidlich dazu verpflichtete Sendzeugen – eine für uns heute völlig fremdartige Vorstellung. Die Fiskalisierung der Sendstrafen und das Prinzip der Denunziation waren Schatten- seiten, die im Laufe der Zeit zu immer stärkerer Ablehnung führten. Im Mittelpunkt der materiellen Zuständigkeit des Sendgerichts standen Verstöße gegen die religiös fundierten Normen sexueller Sittlichkeit. Sie haben ihm über weite Strecken das Gepräge eines Unzuchtsgerichts gegeben.

Bilder von der Buchvorstellung am 28. Juli 2017 in der Stadtbibliothek Siegburg.

In der Geschichtsschreibung fand die Sendgerichtsbarkeit bis vor wenigen Jahrzehnten kaum Interesse. Arbeiten aus dieser Zeit beschränkten sich weitestgehend auf die normativen Komponenten wie Sendordnungen und Sendinterrogatorien (Fragenkataloge). Die praxis- bezogenen Quellen der Sendgerichtsprotokolle wurden nur wenig beachtet. Dieses Forschungsfeld war weitgehend lokalen Geschichtswerkstätten und Hobbyhistorikern überlassen. Diese beschränkten sich jedoch nahezu ausschließlich auf die deskriptive Darstellung der Protokolle. Soweit noch vorhanden stellen diese Protokolle jedoch eine ertragreiches „Grabungsfeld“ für die Alltags-, Mentalitäts-, Sozial- und Kirchengeschichte dar.

Aus der tausendjährigen Geschichte der Sendgerichtsbarkeit greift die vorliegende Dissertation ein mikrohistorisches Beispiel aus der älteren Frühen Neuzeit heraus.

Die Arbeit besteht aus drei Teilen: Im Teil A bietet sie einen grundlegenden Überblick über die die Geschichte der Sendgerichts-barkeit vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit. Soweit bekannt wird hier auch erstmalig eine umfassende systematische Untersuchung der räumlichen und zeitlichen Verbreitung der Sendgerichtsbarkeit auf dem Gebiet der Reichskirche vorgelegt.

Teil C ist mit der akribischen Edition der Protokolle der zentrale und umfangreichste Teil der Arbeit. Diese Sitzungsprotokolle stellen für die Sendgerichtsbarkeit in der Diözese Köln bezüglich Zeitraum und Umfang eine ausgesprochen seltene, wenn nicht gar einmalige, historisch wertvolle Quelle dar. Für die Zeit von 1556 bis 1646 enthalten sie 39 Jahresprotokolle mit insgesamt rund 1.300 Delikteintragungen. Daraus lässt sich ein differenziertes sozialgeschichtliches Bild entwerfen.

Auf der Grundlage der Edition wird in Teil B der erkenntnisleitenden Frage nach der religiös-sittlichen Delinquenz im Spiegel dieser Protokolle nachgegangen. Diese entsprechen in keiner Weise den Grundsätzen einer heutigen Protokollführung. Die Delikte wurden ohne inhaltliche Systematisierung in der Reihenfolge der rügenden Sendzeugen aufgeführt. Für eine quantitative Auswertung wurde daher eine Einteilung in selbst entwickelte Kategorien erforderlich:

1. Verstöße gegen Ehe- und Sexualmoral
2. Zungensünden
3. Verletzung religiöser Pflichten
4. Gewaltdelikte
5. Unerlaubte Beherbergung
6. Waffengeschrei, Tumult und Aufruhr
7. Eigentumsdelikte
8. Trunkenheitsdelikte
9. Deliktverschweigung/Nichterscheinen vor Gericht

Es überrascht sicher nicht, dass dabei in der Häufigkeitsskala Delikte im Bereich der Ehe- und Sexualmoral, der sog. Zungensünden und der Verletzung religiöser Pflichten an der Spitze stehen.

Insgesamt stellt die Auswertung und Kommentierung des Editionstextes im Teil B ein bemerkenswertes Beispiel mikrohistorischer Forschung dar.

Diese als Band 4 der Siegburger Studien vorgelegte Untersuchung stellt sowohl für die landesgeschichtliche Forschung zu den Rheinlanden als auch die für die Forschungen zur frühneuzeitlichen Kirchengeschichte eine erhebliche Bereicherung dar. Insbesondere der Editionstext bietet für die weitere Forschung vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ermöglicht der umfangreiche Personenindex der Edition auch einen schnellen Zugriff für eine genealogische Auswertung.